Muss meine Rechtsschutzversicherung ein Vorgehen gegen meine Bank bezahlen?
Darauf gibt es eine typische Juristenantwort: Es kommt darauf an. Entscheidend ist, wann die wurde Versicherung abgeschlossen wurde (ohne Wechsel der Versicherung) und welche Allgemeinen Bedingungen vereinbart wurden. Die Rechtsschutzversicherungen vereinbaren sogenannte Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (Abgekürzt ARB). Die Rechtsschutzversicherungen haben einige Sachverhalte vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies ist in § 3 der ARB geregelt, meistens in § 3 Absatz 1 f.). In manchen Bedingungen sind die jetzt aktuellen Fälle ausgeschlossen und in manchen nicht.
Generell gilt die Faustregel: Je älter der Vertrag umso besser!
Schicken Sie uns Ihre Versicherungsbedinungen
Wir prüfen, ob Ihre Versicherung die Kosten übernehmen muss. Wenn Sie die Bedingungen nicht mehr haben, können wir diese anfordern.
Wichtig: Lassen Sie sich nicht durch ein erstes Ablehnungsschreiben abspeisen. Lassen Sie sich genau erklären, wieso ein Ausschluss gegeben sein soll.
Gerne setzen wir uns direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auseinander.
Unsere Adresse hat sich geändert:
Rechtsanwalt Claude Dawood
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