Haftung der Bank bei Falschberatung
Ein Berater muss einen Anleger richtig und vollständig über die Geldanlage informieren und eine speziell auf die Bedürfnisse des einzelnen Kunden abgestimmte Anlage empfehlen. Ein Berater, der diese Pflichten verletzt, haftet für den Schaden.
Und nicht nur selbstständige Anlageberater haften. Jede Bank, deren Angestellte eine Beratung durchführen, muss für eine Falschberatung haften.
Nicht nur ein Vermittlungsvertrag, sondern sogar ein Beratungsvertrag liegt vor, wenn nicht nur über eine bestimmte Anlage informiert wird, sondern der Berater dem Anleger einen konkreten Rat, eine Empfehlung abgibt. Im Gegensatz zum Vermittlungsvertrag sind die Gerichte bei einem Beratungsvertrag wesentlich strenger. Der Berater muss nicht nur richtig und vollständig aufklären, er muss auch eine richtige Empfehlung abgeben. Das bedeutet aber, dass der Berater sich eingehend über den Anleger informieren muss. Welches Risiko ist der Anleger bereit, einzugehen? Welche Rendite möchte er haben? Welche Erfahrungen mit Geldanlagen hat er? Inwieweit kennt er sich aus?
Das Schlagwort des Bundesgerichtshofs lautet, der Anleger muss „anlagegerecht und objektgerecht informiert werden“.
In jedem Fall ist klar, daß diesen umfangreichen Pflichten kann ein Anlageberater unmöglich in einem Gespräch nachkommen, das 5 Minuten dauert und in dem der Anlageberater die Anlage nur in den höchsten Tönen lobt.
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Hotline für geschädigte Anleger: 0176 / 820 66 418
Der klassische Fall einer Falschberatung:
Herr Ahnungslos geht zu seinem Berater bei der Tommi Bank und bittet ihm um eine Empfehlung für seine ersparten € 10.000. Bereits hier wird ein Beratungsvertrag abgeschlossen, sobald der Berater eine Antwort gibt.Der Berater Herr Raffzahn von der Tommibank informiert sich aber überhaupt nicht über die Anlageziele von Herr Ahnungslos. Er empfiehlt ihm einfach ein Anlageprodukt, das Turbo-Zertifikat XY. Das tut er, weil Herr Raffzahn diesen Fonds kennt und weil er hier eine beachtliche Vermittlungsprovision bekommt. Er hat auch gar keine Lust, den Herrn Ahnungslos über verschiedene Anlagen zu informieren, weil das zu lange dauert und ihm zu mühsam ist. Herr Ahnungslos vertraut Herrn Raffzahn, weil er denkt, ein Banker wird`s schon wissen. Nach einem Jahr erfährt Herr Ahnungslos, seine Anlage ist sehr spekulativ: Der Kurs seines Zertifikates ist um 90% eingebrochen.
Für den Rechtsanwalt von Herrn Ahnungslos ist der Fall klar. Die Tommi Bank muss Herrn Ahnungslos sein angelegtes Geld plus Zinsen ersetzen.
Hier ein interessanter Artikel mit Hinweisen auf viele Urteile: "Vom Kunde zum König":
Geprüft werden unter anderem folgende Fragen:
Wie lief das Beratungsgespräch genau ab, was wurde besprochen, wer was noch dabei?
Wurde ein Prospekt übergeben und wenn ja, wann?
Gab es mehrere Gespräche, wann fanden diese Gespräche statt?
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