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Sie finden auf dieser Seite Informationen für Anleger von Zertifikaten.
Als Spezialist für Kapitalanlagerecht bin ich auch für alle anderen Kapitalanlagen gerne Ihr kompetenter Ansprechpartner. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite http://www.recht-für-anleger.de/
Der positive Trend in der Rechtsprechung für Anleger hält an. Die folgenden Entscheidungen ergingen für Lehman-Anleger. Die Banken wurden in allen Fällen zu vollem Schadenersatz verurteilt.
LG Gießen vom 3.11.2009 / 3O 149/09
LG Hamburg vom 2.9.2009 / 322 0 134 / 09
LG Frankfurt/M vom 31.8.2009 / 2-19 O 287 / 08
LG Frankfurt/M vom 22.7.09 / 2-19 O 327 / 08
LG Hamburg vom 10.7.2009 / 329 O 44 / 09
LG Frankfurt/M vom 10.7.2009/ 2-21 O 45/09
LG Frankfurt/M vom 9.7.2009 / 2-19 O 255 / 08
LG Hamburg vom 1.7.2009 / 325 O 22/09
LG Potsdam vom 24.6.09 / 8 O 61/09
LG Chemnitz vom 23.6.09 / 7 O 359/09
LG Hamburg vom 23.6.09 / 3-10-O 4/09
LG Frankfurt vom 7.4.09/ 2-19 O 211/09
LG Hamburg vom 15.12.2008 / 3-18 O 4/08
LG Frankfurt/M vom 28.11.2008/ 2-19 O 62/08
AG Leipzig vom 10.11.2008/ 115 C 3759 / 08
(der letzte Fall betraf ein Zertifikat der Citibank selbst)
Bitte beachten Sie dass es auch (wenn auch viel weniger) Urteile gab, wo Anleger verloren haben. Deshalb kann nicht von einem "automatischen" Erfolg gesprochen werden. Es ist jeder Fall einzeln zu betrachten und zu prüfen.
Anleger erhält vor Gericht Recht: Bank muss Schadensersatz zahlen
Das Urteil wirft der Hamburger Sparkasse eine Falschberatung vor. Der Anleger hätte zum einen über die Provision bzw. Gewinnmarge aufklären müssen und zum anderen auch über die fehlende Einlagensicherung bei Zertifikaten.
Hier finden Sie den Text des Urteils
Citibank entschädigt Anleger – Hoffnung oder Enttäuschung?
Lohnt sich ein Vergleich?
Überprüfung für € 100 Lehman Geschädigte können von uns für eine Pauschale von € 100 prüfen lassen, welche Quote Sie zu erwarten haben und ob sich der Vergleich lohnt. Für die Frage, ob sich ein solcher Vergleich überhaupt lohnt, sind die Höhe des Vergleichs und die Erfolgsaussichten im Klagefall ausschlaggebend.
Nach neuesten Informationen kann der Anleger die Zertifikate behalten, wenn er einen "Kulanzvergleich" abschließt. Der Anleger kann also hoffen, dass er zusätzlich noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine weitere Zahlung erhält. Ob und in welcher Höhe ist allerdings noch völlig ungewiß.
Die Citibank entschädigt einen Teil der geschädigten Lehman Anleger. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat mit der Citibank Kriterien ausgearbeitet, nach denen einen Teil der Geschädigten ein Teil des angelegten Geldes zurückerhält. Offiziell heißt es, dass ein Viertel der geschädigten Anleger von diesen Kriterien profitiert. Die Vergleichsquote bewegt sich zwischen 30 % und 80 % des angelegten Geldes. Es gibt eine Reihe von Kriterien, die viele Anleger von dieser Vergleichsmöglichkeit ausschließen. Beispielsweise schon verjährte Ansprüche werden oder Anleger, die schon zuvor Zertifikate erworben haben, werden ausgeschlossen. Betroffene Anleger können jetzt im Internet auf der Seite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter www.vz-nrw.de informieren und Ihre Vergleichsquote selbst ausrechnen. Wie ist diese Vereinbarung zu werten?
Ein Erfolg ist diese Vereinbarung, weil es so ein Angebot bisher in Deutschland noch nicht gegeben hat. Positiv ist diese Lösung für Anleger, die ein Angebot erhalten. Je nach Quote können diese in Ruhe überlegen, ob Sie das Angebot annehmen oder auf volle Entschädigung klagen. Positiv sind diese Angebote vor allem für Anleger, die keine Rechtsschutzversicherung haben und die auch das Geld für einen Prozess nicht aufbringen können. Positiv ist auch, dass dieses Angebot der Citibank nun auch den Druck auf die Dresdner Bank, die jetzt in der Commerzbank aufgegangen ist, erhöhen dürfte.
Die geschädigten Anleger sind nun gut beraten, erst einmal in Ruhe zu prüfen, ob sie für einen Vergleich in Betracht kommen. Eine Entschädigung sei möglich für alle Citibankkunden, die sich schon schriftlich an die Citibank gewendet haben oder dies bis zum 31.1.2.2009 nachholen. Insofern ist noch genug Zeit, sofern die Verjährung nicht vorher droht. Dies ist der Fall bei Zertifikaten, die im Jahr 2006 gekauft wurden.
Wichtig ist aber, dass der Anleger sich aktiv an die Citibank wenden muss, die Citibank kommt nicht von alleine auf alle Anleger zu.Enttäuschend ist diese Vereinbarung für die Mehrheit der Anleger, die von dieser Möglichkeit ausgeschlossen sind. In Gesprächen haben viele Anleger berichtet, dass die Beratungsbögen nicht den tatsächlichen Angaben der Anleger entsprechen. Bitter ist, wenn ein Anleger wegen solchen falschen Angaben von dieser Vergleichsmöglichkeit ausgeschlossen werden.Den von dieser Vergleichsmöglichkeit ausgeschlossenen Anlegern bleibt nur der Klageweg.
Rechtsanwalt Claude Dawood
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